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AGB

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als Vertragsgrundlage für die Übernahme und Ausführung unserer Geschäfte.

1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte von AVC Computerhandel, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und bestätigt sind. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsgegenstand
Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Menge, Lieferfrist, und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Leistungsumfang
Der Kunde erwirbt von AVC Computerhandel die in der Rechnung bezeichneten Geräte oder nur Software zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

4. Installation
Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wurde. In letzterem Fall ist der Eintritt der Betriebsbereitschaft gesondert festzuhalten. Nach Überprüfung des Vorliegens der Installationsvoraussetzungen und die Erfüllung der spezifizierten Anforderungen des Anwenders sind in der Rechnung der Abschluss der Installations-vorbereitungen, die Abnahme und vereinbarte Begleitmaßnahmen festzuhalten.

5. Preise, Verpackung und Versand
(1) Die Preise sind grundsätzlich die in einem schriftlichen Angebot genannten Preise. Die Preise auf der Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise sind Richtpreise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die angegebenen Preise können im selben Maße wie etwaige Preissteigerungen seitens unserer Lieferanten erhöht werden, sofern eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten ab Zugang der Bestellung vereinbart ist.
(2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von AVC Computerhandel berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.

6. Lieferfrist
(1) Die Lieferfrist beträgt 30 Tage, nach Vereinbarung höchstens 60 Tage. Die Lieferfrist beginnt mit der zugegangenen Bestellung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Lager verlassen hat.
(2) Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens von zwei Wochen berechtigt.
(3) Ersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit innerhalb dieser zwei Wochen sind mit Ausnahme des reinen Verzögerungsschadens ausgeschlossen. Bei Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf oder ähnlichen Fällen sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist AVC Computerhandel entsprechend der Dauer der unverschuldeten Betriebsstörung. Bei nachträglich eintretender Unmöglichkeit aufgrund der genannten unverschuldeten Betriebstörungen ist AVC Computerhandel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Teillieferungen sind innerhalb der von AVC Computerhandel angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit die Teillieferung nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kunden ist.

7. Gefahrenübergang und Gewährleistung
(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von AVC Computerhandel ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten von AVC Computerhandel verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.
(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von AVC Computerhandel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrecht des Kunden.
(3) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferschein, sowie der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die AVC Computerhandel zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackungen mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonmaterialien und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
(4)Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.
(5) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft AVC Computerhandel keine Gewährleistungspflicht.
(6) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von AVC Computerhandel am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.
(7) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

8. Haftungsbeschränkungen
(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen AVC Computerhandel als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt AVC Computerhandel bei Vertragsabschluß vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens bis zum zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von AVC Computerhandel verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch AVC Computerhandel zugesicherten Eigenschaften beruht.
(3) AVC Computerhandel haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind.
(4) AVC Computerhandel haftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.

9. Zahlung bei Kauf und Wartung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von AVC Computerhandel sofort ohne Abzug fällig.
(2) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist AVC Computerhandel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.
(4) Die Aufrechnung ist außer bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von AVC Computerhandel gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von AVC Computerhandel stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an AVC Computerhandel ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

11. Rücktritt
(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist AVC Computerhandel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Der Kunde hat das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.

12. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
(1) Der Kunde ist an seine Erklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

AVC Computerhandel, Alwin Voß, Bogenstraße 18, 78564 Wehingen


(2) Nach Eingang des Widerrufs ist AVC Computerhandel verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Lieferung auf Kosten und Gefahr von AVC Computerhandel zurückzusenden. Der Kunde trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bei Bestellungen von einem Warenwert bis zu 40 Euro .(3) Audio- oder Videoaufzeichnung oder Software kann nur in versiegeltem Zustand zurückgesendet werden. Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er AVC Computerhandel die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Ware bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.

13. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14. Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt AVC Computerhandel und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Die AVC Computerhandel speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt AVC Computerhandel nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
(3) AVC Computerhandel gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

15. Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen Lizenzbestimmungen. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
(2) Erfüllungsort ist Wehingen. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit rechtlich wirksam vereinbart werden kann, Tuttlingen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.


AVC Computerhandel
Alwin Voß
Bogenstraße 18
D-78564 Wehingen
Tel.: 07426-8896


© 2003 – AVC Computerhandel, Germany

 

 

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